Allgemeine Geschäftsbedingungen:

AGB

§1 Allgemeines

1.1 Die Fyra GmbH, Kamorstrasse 3a, in 9444 Diepoldsau (folgend: Fyra) ist eine Ticket Vertriebsplattform für Parties aller Art. Die Fyra Plattform ermöglicht vornehmlich den Vertragsabschluss zwischen Ticketerwerber und Veranstalter (zusammen: Benutzer). Fyra stellt dabei die Plattform für das zusammenfinden der genannten Vertragsparteien zur Verfügung. Fyra nimmt aber, sofern dies nicht explizit gekennzeichnet ist, nicht die Rolle des Veranstalters im Vertragsverhältnis ein. Daraus abgeleitet übernimmt Fyra keinerlei Verantwortung für etwaige aus dem Vertragsverhältnis zwischen Ticketerwerber und Veranstalter entstehende Verpflichtungen. Dies gilt analog für den Fall, dass Versicherungsleistungen über die Plattform gebucht werden.

1.2 Durch den Erwerb eines Tickets oder das Erstellen einer Veranstaltung bestätigt der Benutzer / die Benutzerin (folgend: der Benutzer) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend: AGB) gelesen und verstanden zu haben. Ferner bestätigt der Benutzer damit sein Einverständnis diese AGB anzuerkennen und einzuhalten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die Nutzung der App und WebApp sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen dar. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich über jedes Vertragsverhältnis zwischen Fyra und deren Benutzer, insbesondere Veranstalter und Teilnehmer. Das genannte Vertragsverhältnis umfasst vornehmlich die Zahlungsabwicklung von Verträgen, welche über die Fyra Plattform abgeschlossen werden konnten. Diese Bestimmungen gelten analog für die Buchung einer Versicherungsleistung über die Plattform und die damit in Verbindung stehenden allgemeinen Versicherungsbestimmungen unserer Versicherungspartner (folgend: ABV).

1.3 Der Bezug jeglicher von Fyra angebotener Dienstleistungen wird durch diese AGB geregelt. Im Vertragsverhältnis mit Fyra können keine abweichende oder widersprechende AGB einbezogen werden. Abweichende AGB werden gänzlich und umfassend abgelehnt.

§2 Bereitstellung der Plattform durch Fyra

2.1 Fyra bemüht sich stets darum, dem Benutzer einen optimalen Service zu bieten. Dennoch kann Fyra keine Garantie für eine unterbruchslose Erbringung der Dienstleistung geben. Fyra ist bemüht, stets den höchsten Sicherheitsansprüchen gerecht zu werden. Nichtsdestotrotz können missbräuchliche und rechtswidrige Eingriffe Dritter und allfällige daraus entstehende Schäden nicht garantiert ausgeschlossen werden. Für Zwischenfälle dieser Art schliesst Fyra jegliche Haftung aus.

2.2 Die Hardware des Benutzers zur Verwendung der Dienstleistungen von Fyra ist ausschliesslich Sache des Benutzers. Der Benutzer bestätigt durch Annahme dieser AGB, dass Fyra nicht dazu verpflichtet ist, jedes Betriebssystem zu unterstützen. Für Schäden am EDV-System des Benutzers übernimmt Fyra keine Haftung.

§3 Nutzung der Plattform durch den Benutzer

3.1 Zur Nutzung sämtlicher Funktionen der Plattform, ist das Erstellen eines Benutzerkontos, bestehend aus:

- Name

- Vorname

- E-Mail-Adresse

und Passwort, notwendig. Durch das Erstellen des Benutzerkontos bestätigt der Benutzer, dass die angegebenen Daten wahrheitsgetreu sind.

3.2 Der Benutzer bestätigt, dass sämtliche Handlungen in Zusammenhang mit seinem Konto ihm selbst zugeschrieben werden. Dabei ist der Benutzer selbst dazu verpflichtet seine Zugangsdaten mit der nötigen Vorsicht zu behandeln. Es obliegt dem Benutzer, Fyra darüber zu benachrichtigen, falls ein missbräuchliches Verwenden seines Kontos durch Dritte vermutet wird. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Kontos ist Fyra in jedem Fall dazu berechtigt das Benutzerkonto zu sperren und die Erbringung unserer Dienstleistungen zu verweigern.

3.3 Besteht ein begründeter Verdacht des Benutzers, dass sich auf der Fyra Plattform Betrugsversuche oder andere missbräuchliche Angebote jeglicher Art befinden, so ist dies Fyra mitzuteilen.

3.4 Das Ausüben jeglicher Tätigkeit des Benutzers, welche eine Beeinträchtigung oder Überbelastung der technischen Infrastruktur zur Folge hat, ist dem Benutzer untersagt.

§4 Personendaten

4.1 Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Personendaten von Fyra genutzt, verarbeitet sowie weiterverbreitet werden. Die Weiterverbreitung der Personendaten umfasst:

- die Übermittlung der Personendaten an die Veranstalter, zwecks der ordnungsgemässen Durchführung des Events.

- die Verwendung der Personendaten zu Direktmarketingzwecken von Fyra

4.2 Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, die sichere Aufbewahrung der Personendaten der Teilnehmer zu gewährleisten, die Personendaten sind in keinerlei Art und Form weiter zu leiten und die Personendaten der Teilnehmer binnen 14 Tagen, nach Vollendigung des Events, vollumfänglich zu löschen. Jegliche Weiterverwendung der Personendaten der Teilnehmer zu Werbezwecken seitens des Veranstalters ist untersagt.

§5 Tickets

5.1 Die Dienstleistung von Fyra umfasst vornehmlich die Vermittlung von Tickets zwischen Veranstalter und Ticketerwerber. Der Veranstalter überträgt durch das Erstellen einer Veranstaltung auf unserer Plattform die Abschlussvollmacht auf Fyra. Dies ermächtigt Fyra dazu, im Namen des Veranstalters Tickets zu verkaufen. Allfällige Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Vertragserfüllung tragen Veranstalter und Ticketerwerber.

5.2 Zur Verwendung der Tickets muss der QR-Code maschinenlesbar sein, weshalb es das Ticket von externen Einwirkungen und Beschädigungen zu schützen gilt. Für Defekte am Ticket, welche nicht auf Fyra zurückführbar sind, wird keine Haftung übernommen und das Ticket nicht ersetzt.

5.3 Das manipulieren von Tickets jeglicher Art und Form ist untersagt. Manipulierte Tickets sind in jedem Fall ungültig.

5.4 Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung, behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

5.5 Es ist dem Ticketerwerber untersagt, mit einem über Fyra erworbenen Ticket kommerziell zu Handeln oder dieses weiterzuverkaufen. Im Fall eines Verstosses ist mit Schadensersatz- oder Gewinnherausgabeansprüchen zu rechnen.

5.6 Fyra lehnt Rücknahmen und Umtausch von bereits erworbenen Tickets in allen Fällen ab. Für Geldrückerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen ist, falls nicht anders kommuniziert, mit dem Veranstalter direkt in Kontakt zu treten.

§6 Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Erwerber

6.1 Beim Kauf eines Tickets über die Fyra App und WebApp verpflichtet sich der Veranstalter zur Vertragserfüllung. Falls seitens Veranstalter eine Vertragserfüllung unmöglich oder abgelehnt wird, wie beispielsweise bei Nichteinlass an der Eingangskontrolle, obliegt es dem Veranstalter den bezahlten Ticketpreis vollumfänglich zurückzuerstatten. Fyra übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung des Events.

6.2 Inhalt und Umfang der Vertragserfüllung werden vom Veranstalter über die Fyra-Plattform kommuniziert. Dementsprechend stellen Teilnahmebedingungen verbindliche Elemente dar. Ein Verstoss gegen die vom Veranstalter kommunizierten Teilnahmebedingungen legitimieren zu einer Ablehnung der Vertragserfüllung.

6.3 Das Inserieren einer Veranstaltung über die Fyra Plattform stellt ein verbindliches Verkaufsangebot seitens Veranstalter dar.

§7 Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Versicherungspartner

7.1 Fyra fungiert beim Abschluss von Versicherungsleistungen über die Fyra App und WebApp ausschliesslich als Vermittler. Beim Bezug von Versicherungsleistungen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Fyra und Veranstalter.

7.2 Bei genaueren Informationen zu den über Fyra angebotenen Versicherungsleistungen wird auf die AVB des jeweiligen Versichungspartner verwiesen.

§8 Bezahlung und Auszahlung

8.1 Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich über die von Fyra angebotenen Zahlungsmethoden. Dies beinhaltet folgende Zahlungsmethoden:

- Kreditkarte

- Twint

8.2 Fyra erhebt für die Bezahlung über das integrierte Zahlungssystem eine Servicegebühr.

8.3 Jegliche Kosten für über Fyra bezogene Dienstleistungen, mit Ausnahme von Versicherungsleistungen, werden dem Veranstalter direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Die Auszahlung erfolgt jeweils innerhalb eines Monates.

8.4 Die Bezahlung von über Fyra bezogene Versicherungsleistungen erfolgt über Rechnung vom entsprechenden Versicherungsanbieter. Dabei ist auf die ABV des Versicherungsanbieters zu verweisen.

§9 Pflichten des Veranstalters für das Inserieren auf Fyra

9.1 Fyra übernimmt keinerlei Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltung.

9.2 Der Veranstalter willigt mit dem Inserieren auf Fyra ein, Fyra eine Abschlussvollmacht für die Ticketverkäufe zu erteilen. Diese beinhaltet insbesondere, Ticketverkäufe im Namen des Veranstalters durchzuführen.

9.3 Der Veranstalter bestätigt mit der Veröffentlichung einer Veranstaltung auf Fyra, dass die Angaben zur Veranstaltung wahrheitsgetreu sind und die Veranstaltung gemäss den gemachten Angaben durchzuführen.

9.4 Das missbräuchliche Erstellen von Inseraten sowie Betrugsversuche können rechtlich verfolgt werden und werden in jedem Fall mit einer Sperrung des Benutzerkontos geahndet.

9.5 Fyra übernimmt keinerlei Verantwortung für rechts- oder sittenwidrige Inserate und Teile des Inserates. Dieser Grundsatz bezieht sich sowohl auf die Veranstaltung als Ganzes als auch auf die einzelnen Elemente des Inserates, wie Bilder oder Textinhalte. Der Veranstalter übernimmt in jedem Fall selbst die Verantwortung dafür, was über die Fyra Plattform publiziert wird.

9.6 Der Veranstalter verpflichtet sich dazu keine Veranstaltungen zu inserieren, welche ethisch nicht vertretbar sind, gegen die guten Sitten verstossen oder ganz oder teilweise Illegale Inhalte enthalten. Dieser Grundsatz bezieht sich sowohl auf die Veranstaltung als Ganzes als auch auf die einzelnen Elemente des Inserates, wie Bilder oder Textinhalte. Dies beinhaltet insbesondere:

- Rassismus

- Diskriminierung

- Anstifrung zu Straftaten

- Urheberrechtsverletzungen

- Obszöne und vulgäre Inhalte

- Verhetzung

- Pornographie

- Etc.

Bei Verstoss gegen diesen Grundsatz kann ein rechtliches Verfahren eingeleitet werden und es wird in jedem Fall mit einer Sperrung des Benutzerkontos geahndet.

§10 Pflichten des Veranstalters für das Inserieren auf Fyra

10.1 Gerichtstand ist in jedem Fall St. Gallen SG.